Die Gesprächspsychotherapie wurde in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts von dem Psychologen Carl Rogers entwickelt. Andere Bezeichnungen für die Gesprächspsycho-therapie sind klientenzentrierte- oder personenzentrierte Psychotherapie sowie non-direktive Therapie.

Der Gesprächspsychotherapie liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde. Es wird davon ausgegangen, dass der Mensch eine angeborene Tendenz zur Selbstverwirklichung und Vervollkommnung besitzt, die unter günstigen Umständen für eine Weiterentwicklung und Reifung der Persönlichkeit sorgt. Der Mensch trägt alles zu seiner Heilung Notwendige in sich und ist selbst am besten in der Lage, seine persönliche Situation zu analysieren und Lösungen für seine Probleme zu erarbeiten.

Aufgabe der Gesprächspsychotherapie ist es, ein günstiges Klima für den Wachstumsprozess zu schaffen.


Die drei Grundhaltungen des Therapeuten


Damit eine psychologisch relevante Veränderung des Selbstkonzepts einer Person stattfinden kann, müssen vom Therapeuten die drei Grundhaltungen in der Beziehung zum Klienten gelebt werden:

  1. Bedingungslose positive Wertschätzung gegenüber der Person des Ratsuchenden mit ihren Schwierigkeiten und Eigenheiten. Das Bedürfnis nach bedingungsloser positiver Wertschätzung gehört auch zu den personenzentrierten Grundannahmen über die Natur des Menschen. Die bedingungslose positive Wertschätzung gegenüber dem Klienten kann verschiedene konkrete Interaktionsformen annehmen. So gehört das vorbehaltlose Annehmen des vom Klienten Ausgedrückten dazu; das Ermutigen der ratsuchenden oder leidenden Person ist ebenso eine Grundform des bedingungslosen Wertschätzens wie das Ausdrücken von Solidarität mit dem Klienten (J. Finke, 2004).

  2. Empathie: Einfühlsames Verstehen der Welt und der Probleme aus der Sicht des Klienten und die Fähigkeit, diese Empathie dem Klienten zu kommunizieren. Bei der Empathie als generativem Prinzip von hilfreichen Therapeut-Klient-Interaktionen können verschiedene Formen unterschieden werden. Grundformen der Empathie sind beispielsweise die Wiederholung des Mitgeteilten, die Empathie als Konkretisierung des Gesagten, die Empathie mit Bezug auf das Selbstkonzept des Klienten sowie auch Empathie mit Bezug auf das haltungsprägende Erleben des Klienten (J. Finke, 2004).

  3. Echtheit: in seiner Haltung (Kongruenz Wahrhaftigkeit gegenüber dem Klienten): Offenes Wahrnehmen des eigenen Erlebens als Therapeut oder Berater, der mit dem Klienten in Beziehung steht. Dieses Offen-Sein schließt auch Echtheit in dem Sinn ein, dass Psychotherapeuten und Berater nicht nur als Fachpersonen in Erscheinung treten, sondern auch und besonders als Person sich dem Klienten in der Begegnung zu erkennen geben. Bei der Kongruenz als generativem Prinzip von hilfreichen Therapeut-Klient-Interaktionen können zum Beispiel verschiedene grundsätzliche Echtheitsformen des Therapeuten unterschieden werden. Echtheit im Sinne von Konfrontation mit dem Klienten, Echtheit im Sinne von Klärung des Beziehungsgehaltes mit dem Klienten und Echtheit/Kongruenz im Sinne einer Selbstmitteilung des Therapeutenerlebens zuhanden des Klienten (J. Finke, 2004).

Die Wirkung von personzentrierter Psychotherapie und Beratung wurzelt in erster Linie in der Umsetzung dieser drei Grundhaltungen. Sie prägt die Beziehung zum Klienten, der sich dank dessen seiner eigenen Person zunehmend wertschätzend, empathisch und kongruent zuwenden kann (Persönlichkeitswachstum). Die jeweils konkrete personzentrierte Interaktion, welche von diesen Grundhaltungen geprägt ist, hat stets zum Ziel, die Inkongruenz der ratsuchenden Person zu reduzieren.


Weitere Bedingungen für eine erfolgreiche Klienten-Therapeuten-Beziehung


Zusätzlich zu diesen sogenannten therapeutischen Grundhaltungen (im empirisch-positivistischen Jargon auch "Therapeutenvariablen" genannt) stellte Rogers drei weitere Bedingungen für eine erfolgreiche Klienten-Therapeuten-Beziehung auf:

  1. Es besteht ein psychologischer Kontakt zwischen Klient und Therapeut.

  2. Eine der beiden Personen (der Klient) befindet sich in einem Zustand der Inkongruenz.

  3. Das therapeutische Angebot der Grundhaltungen (1 - 3) muss vom Klienten zumindest im Ansatz wahrgenommen werden können.

Wenn alle sechs Bedingungen erfüllt sind, ist psychotherapeutische Veränderung möglich.

Quelle: Auszüge aus  www.wikipedia.de (08.11.2009)